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KfW-Programm 455 – „Altersgerecht Umbauen“ |  KFW-Zuschuss

Wer die Barrieren im Badezimmer aufgrund von Handicaps reduzieren möchte, kann vom KfW-Programm 455 profitieren und Zuschüsse beantragen. Die Fördermittel für das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ wurden von der Bundesregierung im Finanzplan bis 2022 verankert. Jedoch unterliegt die Förderung einigen Kriterien, die es zu erfüllen gilt, um die Förderung in Anspruch nehmen zu dürfen.

Falls Sie im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen möchten, sollten Sie nichtsdestotrotz den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige.

Der Zuschuss z.B. für den Umbau des Bades beträgt max. 10 Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Falls das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung altersgerecht umgebaut wird, können bis zu 6.250 Euro Förderung ausgezahlt werden.

Hier kurze Eckwerte zum KfW-Programm 455:

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro möglich
  • Altersunabhängige Förderung
  • Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen
  • Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum


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ZUSCHÜSSE FÜR BAUMASSNAHMEN VON DER KFW

 


Zuschuss über die Pflegeversicherung

Wenn Sie eine Pflegestufe haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Die restlichen Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.


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ZUSCHÜSSE FÜR BAUMASSNAHMEN VON DER PFLEGEKASSE



Hilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen über Ämter und Versicherungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders auch abhängig vom Einkommen, können Zuschüsse und Darlehen über das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt beantragt werden. Die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen können Sie bei den einzelnen Ämtern erfahren. Zum Beispiel treten die Hilfen vom Sozialamt erst in Kraft, wenn sämtliche Zuschüsse über die Pflege- bzw. Krankenversicherung ausgeschöpft sind.

Auch einige Gemeindeverwaltungen geben Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach.



Förderungen durch Stiftungen

Bedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Stiftungsgelder in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten).


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NATHALIE-TODENHÖFER-STIFTUNG



Förderungen auf Landesebene  

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche, eigene Förderprogramme. Diese können Sie aus der Förderdatenbank entnehmen.


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FÖRDERDATENBANK

 


Steuerliche Abzugsfähigkeit von barrierefreien Umbaumaßnahmen 

Auch wenn Sie als behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag haben, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.

 
 
 
 
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